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OLG Hamm, 27.12.1977 - 1 Vollz (Ws) 42/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Traunstein, 11.06.1987 - StVK 277/86 ist die Vollzugsbehörde aber insoweit schon nicht gebunden, können auch den Gefangenen im Rahmen dieser Regelung aus § 160 StVollzG keine unmittelbaren selbständigen Rechte erwachsen, deren Verletzung ihnen die Möglichkeit eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG eröffnen würde (ebenso OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 15.08.1980 - 3 Ws 279/80 StVollz, 3 Ws 441/86 StVollz, 3 Ws 442/80 StVollz, 3 Ws 443/80 StVollz -, Schwind/Böhm 1983, Rdn. 29 zu § 109 StVollzG , OLG Hamm vom 27.12.1977 - 1 Vollz (Ws) 42/77; KG vom 13.02.1981 - 2 Ws 325/80 Vollz -).
- OLG Frankfurt, 15.08.1980 - 3 Ws 278/80 Die Meinung der Antragsteller berücksichtigt nicht, daß die Vollzugsbehörde hier nach dem Willen des Gesetzgebers ein der gerichtlichen Nachprüfung entzogenes Gestaltungsrecht hat, das es der Aufsichtsbehörde oder der einzelnen Anstalt völlig frei überläßt, Mitverantwortungsmodelle zu entwickeln und zu erproben (vgl. so auch OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 42/77).